Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Erbe hilft ein Notar oder Rechtsanwalt.
1. Klären, wer sich kümmert
Bevor Sie etwas wegwerfen oder verteilen, sollte klar sein, wer Erbe ist. Gibt es mehrere Erben, stimmen Sie sich ab. Wenn unklar ist, ob das Erbe angenommen werden soll, zum Beispiel wegen möglicher Schulden, holen Sie sich vorher rechtlichen Rat.
2. Mietvertrag kündigen
War die Wohnung gemietet, haben Erben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können das Mietverhältnis nach § 564 BGB außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem Sie vom Tod und davon erfahren haben, dass das Mietverhältnis nicht fortgesetzt wird. Sprechen Sie mit dem Vermieter früh über den Übergabetermin.
3. Verträge und Zählerstände
- Strom, Gas, Telefon, Internet, Zeitungen und Mitgliedschaften kündigen
- Zählerstände ablesen und fotografieren
- Wichtige Unterlagen, Fotos und Erinnerungsstücke selbst sichern, bevor geräumt wird
4. Entscheiden, was bleibt
Gehen Sie in Ruhe durch die Wohnung und legen Sie fest, was die Familie behalten möchte. Alles andere kann bei der Haushaltsauflösung raus. Ausgewählte Möbel bringen wir auf Wunsch zu Kindern oder Enkeln.
5. Räumung und Übergabe
Eine Haushaltsauflösung übernehmen wir komplett: räumen, fachgerecht entsorgen und die Wohnung besenrein übergeben, auf Wunsch mit Endreinigung. Wenn Sie weiter weg wohnen, klären wir alles per Telefon und Fotos, holen den Schlüssel ab und schicken Ihnen Fotos vom Ergebnis.
Einfühlsam, diskret und zum Festpreis. Rückmeldung in 24 Stunden.